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Thema: Abhörwanze

  1. #11
    Erfahrener Benutzer Roboter Experte
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    Wenn Du darüber informiert bist, das jemand ein Verbrechen begeht, (Nötigung ist ein Verbrechen nach Strafgesetzbuch, d.h es drohen Geldstrafe oder Gefängnis) bist Du verpflichtet dieses Verbrechen anzuzeigen oder abzustellen. Sonst machst Du Dich der Mittätershaft schuldig.
    Das ist so pauschal nicht richtig(schon garnicht, wenn der Übeltäter ein Verwandter ersten Grades ist.). Mit den genauen Details bin ich auch nicht vertraut, aber wenn du nicht gerade im Vorraus weist, dass dein Bruder Menschenleben gefährden wird(und nicht nur Verwirrung stiftet, Kosten verursacht und Sicherheitskräfte von wichtigerem abhält...), brauchst du (soweit ich weis) keine Angst davor zu haben, dich selbst strafbar zu machen.
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  2. #12
    Erfahrener Benutzer Roboter Experte
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    Ich hab' noch den betreffenden § 'rausgesucht:
    § 138 Nichtanzeige geplanter Straftaten

    (1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung

    1. einer Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80),

    2. eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1,

    3. eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit in den Fällen der §§ 94 bis 96, 97a oder 100,

    4. einer Geld- oder Wertpapierfälschung in den Fällen der §§ 146, 151, 152 oder einer Fälschung von Zahlungskarten und Vordrucken für Euroschecks in den Fällen des § 152a Abs. 1 bis 3,

    5. eines schweren Menschenhandels in den Fällen des § 181 Abs. 1 Nr. 2 oder 3,

    6. eines Mordes, Totschlags oder Völkermordes (§§ 211, 212 oder 220a),

    7. einer Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen der §§ 234, 234a, 239a oder 239b,

    8. eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255) oder

    9. einer gemeingefährlichen Straftat in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 310, 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3 oder der §§ 316a oder 316c

    zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    aus §139 BGB:
    (3) Wer eine Anzeige unterläßt, die er gegen einen Angehörigen erstatten müßte, ist straffrei, wenn er sich ernsthaft bemüht hat, ihn von der Tat abzuhalten oder den Erfolg abzuwenden, es sei denn, daß es sich um

    1. einen Mord oder Totschlag (§§ 211 oder 212),

    2. einen Völkermord in den Fällen des § 220a Abs. 1 Nr. 1 oder

    3. einen erpresserischen Menschenraub (§ 239a Abs. 1),

    eine Geiselnahme (§ 239b Abs. 1) oder

    einen Angriff auf den Luft- und Seeverkehr (§ 316c Abs. 1)

    durch eine terroristische Vereinigung (§ 129a)

    handelt. Unter denselben Voraussetzungen ist ein Rechtsanwalt, Verteidiger oder Arzt nicht verpflichtet anzuzeigen, was ihm in dieser Eigenschaft anvertraut worden ist.

    (4) Straffrei ist, wer die Ausführung oder den Erfolg der Tat anders als durch Anzeige abwendet. Unterbleibt die Ausführung oder der Erfolg der Tat ohne Zutun des zur Anzeige Verpflichteten, so genügt zu seiner Straflosigkeit sein ernsthaftes Bemühen, den Erfolg abzuwenden.
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  3. #13
    Neuer Benutzer Öfters hier
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    Mein Bruder ist erst 9 Jahre alt es ist sicher nur ein dummer Kinderstreich, denn der weiss nichteinmal wie ein strohmkreis funktioniert.
    Ich hab in schoneinmal zur rede gezogen aber er will es nicht zugeben, also brauche ich Beweise. Und da es sich um eine Familiäre angelegenheit
    handelt möchte ich auch nicht zur Polizei rennen.

    Gruss syndrome

  4. #14
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    Hallo syndrome!
    Sprich mit Deinen Eltern (wie alt bist Du denn?) und die sollen sich dann am Besten mit den Nachbarn in Verbindung setzen, ob es wirklich solche Anrufe gab. Wenn ja, dann solltet ihr versuchen Deinen Bruder dazu zu bringen sich bei ihnen zu entschuldigen. Danach wird es ihm so peinlich sein, dass er so einen Schwachsinn lässt! ;o)

  5. #15
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    schonmal überlegt einfach ein aufnahmegerät wie n diktiergerät oder n kassettenrecorder unters bett zu stellen und auf aufnahme zu drücken? ok, die kassetten sind nicht besonders lang, aber vielleicht reichts? alternativ ein micro und ein rechner im nebenzimmer , der das sampled. schonmal geschaut ob man euer telefon mit nem pin versehen kann? das haben wir mal bei meiner schwester gemacht, weil sie nicht einsah, dass sie ihren teil der telefonrechnung selbst blechen muss, es ging dabei mehrere monate hintereinander um je 100-200€...

  6. #16
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    1. ich habe ienfache schaltplaene, sind jedoch wegen fehlender abhoersicherheit unbrauchbar
    2. ein kleiner uebertrager und ein kopfhoerer mit hohem wirkungsgrad reicht zum mithoeren aus
    3. eine ordentliche "wanze" besteht aus:
    einem DSP (zur digiltalen 512bit sprachverschluessenung)
    einem AD-wandler (zum digiltalisieren des analogen eingangssignals)
    einem RAM
    einem sender mit dazugehoerigem empfaenger und einem PC (zum entschluesseln und aufzeichen)
    noch ein hinweis zum sender: dieser muss ein ausganssignal extrem breitbandig (bandbreite nicht unter 1GHz) senden. der ebenso breitbandige, hochempfindliche empfaenger empfanegt das signal und leitet es zum pc weitet. dadurch dass der sender so breitbandig ist die amptiude des signals zu geringe fuer normale empfaenger.
    die gesamte "wanze" baue man nicht groesser als ein fingerhut, was mitlerweise problemlos moeglich ist
    Haftungsausschluß:
    Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung.
    Rechtsansprüche dürfen daraus nicht abgeleitet werden.
    Besonders VDE und die geltenden Gesetze beachten sowie einen gesunden Menschenverstand walten lassen!

  7. #17
    Erfahrener Benutzer Roboter Genie
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    Zitat Zitat von syndrome
    Mein Bruder ist erst 9 Jahre alt es ist sicher nur ein dummer Kinderstreich, denn der weiss nichteinmal wie ein strohmkreis funktioniert.
    Ich hab in schoneinmal zur rede gezogen aber er will es nicht zugeben, also brauche ich Beweise. Und da es sich um eine Familiäre angelegenheit
    handelt möchte ich auch nicht zur Polizei rennen.

    Gruss syndrome
    Geil, will auch Bombendrohungen von 9Jährigen bekommen, lach mich bestimmt kaputt...

  8. #18
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein
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    Geil, will auch Bombendrohungen von 9Jährigen bekommen, lach mich bestimmt kaputt...
    Wenn's ernst rüberkommt, dann wirst Du Dich sicherlich nicht kaputtlachen!
    Damit spasst man nicht, auch nicht, wenn man minderjährig, also z.B. 9 Jahre alt ist, dass muss die Erziehung schon machen, aber manche Eltern kriegen das ja nicht gebacken! ;o)

  9. #19
    Erfahrener Benutzer Robotik Einstein
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    Ich seh das schon wieder kommen, das dieser Beitrag 4 Seiten lang wird und nichts zum eigentlichen Thema geschrieben wird.
    Das Stichwort Minispion wird im Internet und in einer Bücherei sicherlich nützliches liefern.

    Denoch finde ich es schon etwas lächerlich, das in diesem Fall mit solchen Methoden vorgegangen wird/werden muss.

  10. #20
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    Hast du schonmal an ein "Babyphon" gedacht? Damit wärst du rechtlich zumindest in dem punkt sicher, das du keine Funkfrequenzen verletzt. Wo kämen wir den hin, wenn jeder Wanzen oder Sender (für was auch immer) bauen würde.

    Und wenn dein Bruder mit 9 Jahren noch so einen Mist macht, fällt er zumindest vom geistigen Alter wohl noch in den einsatzberich dieser Geräte.

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