Das ist so pauschal nicht richtig(schon garnicht, wenn der Übeltäter ein Verwandter ersten Grades ist.). Mit den genauen Details bin ich auch nicht vertraut, aber wenn du nicht gerade im Vorraus weist, dass dein Bruder Menschenleben gefährden wird(und nicht nur Verwirrung stiftet, Kosten verursacht und Sicherheitskräfte von wichtigerem abhält...), brauchst du (soweit ich weis) keine Angst davor zu haben, dich selbst strafbar zu machen.Wenn Du darüber informiert bist, das jemand ein Verbrechen begeht, (Nötigung ist ein Verbrechen nach Strafgesetzbuch, d.h es drohen Geldstrafe oder Gefängnis) bist Du verpflichtet dieses Verbrechen anzuzeigen oder abzustellen. Sonst machst Du Dich der Mittätershaft schuldig.
Lesezeichen