Zitat:
Flammenwerfer unterliegen heute in Deutschland dem Waffengesetz und dem Kriegswaffenkontrollgesetz und den damit verbundenen Einschränkungen:
§1 WaffG (Auszug): Waffen sind tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen.
Anlage 1:
Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere Gegenstände,
* bei denen gasförmige, flüssige oder feste Stoffe den Gegenstand gezielt und brennend mit einer Flamme von mehr als 20 cm Länge verlassen.
* bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann.
Sollte also nicht alzu groß sein die Flamme :D